Registerauszug

Der Registerauszug dokumentiert

  • die Führung des Mengennachweises im Massenbilanzsystem des Biogasregisters
  • die Existenz der Originalnachweise (Gutachten)
  • eine Zusammenfassung der dokumentierten Eigenschaften anhand der Gutachten

Nach den Anforderungen der Auslegungshilfe zur Massenbilanzierung des BMU gilt der Biogasregisterauszug als Datenbankauszug eines Massenbilanzsystems.

Jeder Registerauszug erhält eine Nummer, anhand derer u.a. die Gültigkeit überprüft werden kann.

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Registerauszug-Typen

Es gibt zwei Typen von Biogasregisterauszügen. Diese können am Titel unterschieden werden, der auf jeder Seite des Auszuges erscheint:

Biogasregisterauszug über eine Biogaslieferung

Biogasregisterauszug über eine Biogaslieferung

Die Biogasmenge wurde von der Produktionsanlage bis zum Verbraucher durch das Erdgasnetz geliefert.

Biogasregisterauszug über ein Biogaszertifikat

Biogasregisterauszug über ein Biogaszertifikat

Während des Transportes wurde die Commodity Gas von den biogenen Eigenschaften abgetrennt und später beim Verbraucher wieder rekombiniert.

 

 

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Vorläufiger Registerauszug

Neben den zwei Registerauszug-Typen gibt es noch einen vorläufigen Registerauszug. Hier werden alle Informationen dargestellt, die auf dem Regsisterauszug vorhanden sein werden, jedoch ohne eine Ausbuchung der Charge nach sich zu ziehen. Der voläufige Registerauszug dient lediglich als Information über eine Charge und hat keinerlei nachweisrelevante Gültigkeit.

Gutachteneinsicht

Alle Empfänger von Biogasregister-Auszügen können bei der Registerführung die Einsicht in die diesem Auszug zugrundeliegenden Gutachten beantragen. Zur Einsicht ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an uns!