Der Registerauszug dokumentiert
- die Führung des Mengennachweises im Massenbilanzsystem des Biogasregisters
- die Existenz der Originalnachweise (Gutachten)
- eine Zusammenfassung der dokumentierten Eigenschaften anhand der Gutachten
Nach den Anforderungen der Auslegungshilfe zur Massenbilanzierung des BMU gilt der Biogasregisterauszug als Datenbankauszug eines Massenbilanzsystems.
Jeder Registerauszug erhält eine Nummer, anhand derer u.a. die Gültigkeit überprüft werden kann.
Registerauszug-Typen
Es gibt zwei Typen von Biogasregisterauszügen. Diese können am Titel unterschieden werden, der auf jeder Seite des Auszuges erscheint:
Vorläufiger Registerauszug
Neben den zwei Registerauszug-Typen gibt es noch einen vorläufigen Registerauszug. Hier werden alle Informationen dargestellt, die auf dem Regsisterauszug vorhanden sein werden, jedoch ohne eine Ausbuchung der Charge nach sich zu ziehen. Der voläufige Registerauszug dient lediglich als Information über eine Charge und hat keinerlei nachweisrelevante Gültigkeit.
Gutachteneinsicht
Alle Empfänger von Biogasregister-Auszügen können bei der Registerführung die Einsicht in die diesem Auszug zugrundeliegenden Gutachten beantragen. Zur Einsicht ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an uns!