Übertragung von Nachweisen
Mit einzelnen Partnerunternehmen hat die dena Kooperationen getroffen, um einen verlässlichen und standardisierten Austausch von Nachweisen zu ermöglichen.
Derzeit kann ein Transfer zwischen dem dena Biogasregister Deutschland und folgenden Registern stattfinden:
Die Zuweisung von Kriterien erfolgt über ein Importchargenaudit.
Weitere Informationen zum internationalen Transfer finden Sie unter Punkt 8 in den allgemeinen Grundsätzen zur Funktionsweise.