Biogasregister Deutschland: Allgemeine Grundsätze zur Fun

Die wichtigsten Änderungen umfassen dabei folgende Themen, aus denen sich bei der Nutzung des Biogasregisters neue Vorgaben ergeben:

  • Neue Vorgaben für die Dokumentation von Biomethanmengen: Wenn Biogasmengen originär in anderen Systemen als dem Biogasregister Deutschland erfasst wurden, sind bei der Einstellung der Biogasmengen im Biogasregister Nachweise über die Deaktivierung bzw. Stilllegungsnachweise vorzulegen und im Gutachten zu dokumentieren. (Kapitel 3.2)
  • Rücknahme bzw. die Korrektur von Registerauszügen: Die Voraussetzungen, Vorgehensweise und die erforderlichen Nachweise für die Rücknahme bzw. die Korrektur von Registerauszügen sind angepasst worden. (Kapitel 6.6)
  • Veröffentlichung Produktionsanlagen: Zur Verbesserung der Transparenz wird der Registerführung zukünftig das Recht eingeräumt, Namen und Standort der registrierten Produktionsanlagen zu veröffentlichen. (Kapitel 9.1)
  • Neue Kooperation mit REAL: Hinweise zum Transfer von Biomethannachweisen zwischen Green Gas Certification Scheme (GGCS) und Biogasregister Deutschland (Kapitel 8.2.8)
  • Redaktionelle Anpassungen
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Allgemeine Grundsätze zur Funktionsweise des Biogasregisters Deutschland

Die „Allgemeinen Grundsätze zur Funktionsweise des Biogasregisters Deutschland“ dienen als Vertragsgrundlage für alle Nutzer des Biogasregisters Deutschland. Dazu gehören sowohl die registrierten Unternehmen und deren registrierte Mitarbeiter als auch die registrierten Prüfunternehmen und registrierten Auditoren im Sinne des Biogasregisters Deutschland. Das Dokument dient darüber hinaus der Information der Akteure, die Registerauszüge des Biogasregisters empfangen und verwenden.