Biogasnachweise

Nachweisdokumentation im Biogasregister

Die Nachweisdokumentation über das Biogasregister Deutschland baut auf den zentralen Elementen Registerauszug und Kriterienkatalog auf.  

Durch die Prüfung standardisierter Kriterien und die Auflistung dieser sowie weiterer nachweisrelevanter Daten innerhalb des Registerauszugs ist die Nachweisdokumentation möglich für:

  • Stromproduktion (EEG 2004, 2009, 2012, 2014)
  • Wärmemarkt (EEWärmeG 2009, 2011)
  • Stromsteuerbefreiung

Biomethanproduzierende können innerhalb des Biogasregisters die vergütungs- und nachweisrelevanten Eigenschaften des eingespeisten Biomethans dokumentieren und damit eindeutig definierte Produkte einfach und effizient an Händlerinnen sowie Händler, Stadtwerke und Endverbrauchende weitervermarkten.

Auch als Biomethan(zwischen-)händler kann man die nachgewiesenen Biomethaneigenschaften standardisiert und direkt vermarkten.

Die in Form eines Biogasregister-Auszugs dokumentierten Biomethaneingenschaften können abschließend von Endverbraucherinnen und Endverbrauchern (z.B. für ihre BHKWs oder Brennwertthermen) oder Stadtwerken (z.B. für Beimischprodukte) für ihre Nachweisdokumentation gegenüber Stromnetzbetreibern, Baubehörden oder Kunden genutzt werden.

Um eine verlässliche Nachweisdokumentation zu ermöglichen, wurde beim Registeraufbau hoher Wert auf Qualität und Sicherheit gelegt.

Die Nachweisdokumentation innerhalb des Registers wird durch Prüfunternehmen und deren Auditoren sichergestellt.