Import und Export von Biomethannachweisen

Um den internationalen Handel mit Biomethan und die Übertragung der dazu gehörigen Nachweise zu vereinheitlichen, ist das dena Biogasregister Teil des ERGAR-Netzwerks.

Dies ermöglicht einen verlässlichen und standardisierten Austausch von Nachweisen zu über das „ERGaR Certificate of Origin (CoO) Scheme“.

Derzeit kann ein Transfer zwischen dem dena Biogasregister Deutschland und folgenden Registern durchgeführt werden:

 

Aktuelle Hinweise

Februar 2024 | Anpassungen der Vorgaben zum massenbilanziellen Nachweis von importierten Biomethanmengen im dena Biogasregister

Ab sofort werden Biomethanmengen, die aus dem EU-Ausland ins dena Biogasregister importiert werden, ohne gesonderten Nachweis im Status „grün“ eingebucht und erfüllen somit die Vorgaben einer massenbilanziellen Lieferung.  Durch Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2022/996 werden bei gasförmigen Brennstoffen das EU-Verbundnetz als ein einziges Massenausgleichssystem angesehen. Demnach werden hiermit die Vorgaben im Biogasregister zur Nachweisführung von importierten Biomethanmengen angepasst.  Die bisherige Vorgabe, dass für importierte Mengen - die zunächst standardmäßig im Status „gelb“ eingebucht wurden - ein Nachweis in Form einer Kapazitätsbuchung an einer Grenzkuppelstelle vorgelegt werden musste, um eine massenbilanzielle Lieferung zu dokumentieren, entfällt.  Bei Mengen aus dem nicht-EU-Ausland (z.B. UK) ändert sich vorerst nichts und es wird weiterhin ein Nachweis in Form einer Kapazitätsbuchung für eine massenbilanzielle Lieferung verlangt. Bereits eingebuchte Mengen werden kurzfristig auf Antrag des Unternehmens, welches im Biogasregister den Import angenommen hat, von Status „gelb“ zu „grün“ geändert. Dieser Antrag kann formlos per E-Mail an support@biogasregister.de unter Angabe der Chargennummer(n) gestellt werden. 

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